Zuganmeldung

Zugordnung

Die Ansprechpartner der Zuggruppen verpflichten sich Änderungen gegenüber der Anmeldung genannten Teilnehmer und Fahrzeugzahlen der Zugleitung bekannt zu geben.
 
Gruppen und Fahrzeuge habe dafür Sorge zu tragen, dass sie ständig Anschluss an die vorgehende Gruppe zuhalten, damit keine größeren Löcher entstehen
 
Pünktliches Eintreffen der Teilnehmer und hier im Besonderen der Fahrzeuge und Festwagen auf den ihnen zugewiesenen Stellplätzen wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
 
Den Zuggruppen ist Alkoholgenuss im Rahmen der allgemeinen Straßenverkehrsordnung erlaubt.
 
Alle Fahrzeuge müssen den verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen, die Fahrer müssen eine ordnungsgemäße Fahrerlaubnis haben. Den Führern von Fahrzeugen ist weiterhin der Genuss von Alkohol verboten.
 
Jede Gruppe, die mit einem Fahrzeug am Zug teilnimmt, ist verpflichtet, an den nicht verkleideten Rädern Wagenbegleitungen einzusetzen, die bestmöglich dafür Sorge tragen, dass der Zugweg von Zuschauern freigehalten und ein reibungsloser Zugverlauf gewährleistet wird.
 
Die Zuggruppen sind für die Entsorgung von leeren Kartons und Müllsäcke selbstverantwortlich. Leere Kartons oder Verpackungsmaterialien sind nicht vom Wagen zu werfen
 
 
Den Anordnungen der Zugleitung, der Polizei und weiteren offiziellen Begleitern (z.B. DRK) ist Folge zuleisten.
Diese haben das Recht, solche Zugteilnehmer auszuschließen, die sich nicht an gegebene Anweisungen halten.